Was kann durch ein Patent geschützt werden?
Ein Patent ermöglicht im Rahmen der geschützten Ansprüche eine alleinige Umsetzung der Erfindung durch die Patentinhaber in marktfähige Anwendungen.
Voraussetzung für ein Patent
Wichtig für die Bewertung des Stands der Technik ist dabei der Anmeldetag (Prioritätsdatum) bei der Patentbehörde.
Die wichtigsten Kriterien werden in dem Programm easy-patent, mit dem Sie Ihrer Erfindungsmeldung erstellen können, abgefragt.
Nicht patentierbar sind
Bin ich Diensterfinder? Muss ich meine Erfindung melden?
Nach dem Arbeitnehmererfindergesetzt (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer alle Erfindungen, die im Rahmen oder in Verbindung mit seiner dienstlich übertragenen Tätigkeit entstehen, als sogenannte Diensterfindung seinem Arbeitgeber (z.B. der Ruhr-Universität Bochum) unverzüglich melden. Dieses betrifft auch Erfindungen aus Forschungsvorhaben, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, sowie Erfindungen aus Nebentätigkeiten, bei denen das dienstliche Wissen genutzt wird.
Wann ist eine Erfindung eine freie Erfindung?
Frei sind Erfindungen,
Der Erfinder hat den Arbeitgeber über die freie Erfindung unter Umständen zu informieren, wenn die Entstehung nicht zweifelsfrei ist.
Kann ein Erfinder die Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen (Promotion, Publikation, usw.)? Welche Fristen sind zu beachten?
Nein, vor der Patentanmeldung darf keine Veröffentlichung der Erfindung stattfinden! Eine Veröffentlichung geht in den Stand der Technik ein und ist damit neuheitsschädlich! Dieses gilt für Publikationen in Journals, Poster/Abstracts oder Vorträge auf Kongressen ebenso wie für Diplom- und Doktorarbeiten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Steht eine Veröffentlichung an, so hat der Erfinder die Erfindung spätestens 2 Monate vorher zu melden, damit die Hochschule über die Inanspruchnahme oder Freigabe entscheiden kann. Ansonsten hat der Arbeitgeber 4 Monate Zeit, über eine Inanspruchnahme zu entscheiden.
Ich möchte mich mit meiner Erfindung selbstständig machen
Sie möchten Ihre Erfindung im Rahmen einer Existenzgründung verwerten? In der Regel stellt Ihnen die Hochschule für eine Ausgründung Ihre schutzrechtlich gesicherte Erfindung zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung.
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