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Prüfung und Patentanmeldung

Die rubitec GmbH prüft Ihre Erfindung auf Patentfähigkeit und Vermarktungspotenzial. Dazu nehmen wir persönlich Kontakt zu Ihnen auf und führen eine Patent- und Marktrecherche durch. Abschließend sprechen wir der Ruhr-Universität Bochum (RUB) eine Empfehlung aus:

  • Freigabe der Erfindung oder

  • Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber RUB:
Eingang der Erfindungsmeldung bei der rubitec
Erstbewertung
Informationsbeschaffung/
Erstkontakt zum Erfinder
Detailbewertung
Abschließende Dokumentation
Empfehlungsschreiben an die RUB
(Freigabe oder Inanspruchnahme)

Die Erstbewertung der Erfindungsmeldung erfolgt - um möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen - im Team. Die weitere Intensivbewertung wird durch einen ausgewählten Mitarbeiter durchgeführt.

Die Informationsbeschaffung ist einer der wichtigsten Punkte im Rahmen der Erfindungsbewertung. Die rubitec nutzt alle zur Verfügung stehende Informationsquellen, insbesondere online-Datenbanken zur Patent- und Marktrecherche.

Bei der Detailbewertung werden folgende Schwerpunkte gesetzt

  • Neuheit
  • Erfinderische Höhe
  • Marktpotential
  • Strukturelle Rahmenbedingungen/Realisierbarkeit

Die Ergebnisse werden mit den Erfindern diskutiert. Insgesamt soll die individuell beste Lösung für die Schutzrechtsicherung und potentielle Nutzung der Technologie gefunden werden. Dabei werden auch Gesichtspunkte wie bereits bestehende Kooperationen, zukünftige Projekte und mögliche Ausgründungen berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung über die Empfehlung wird im Team getroffen.

Das Justitiariat der RUB erhält die Empfehlung der rubitec und entscheidet abschließend über die Freigabe oder die Inanspruchnahme der Erfindung.

Innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang einer vollständigen Erfindungsmeldung sollte die Hochschule Ihnen die Inanspruchnahme oder Freigabe schriftlich bekannt geben. Bei angezeigter Veröffentlichung verkürzt sich dieser Zeitraum auf i.d.R. zwei Monate.

Mitteilung der RUB an die Erfinder über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung
Inanspruchnahme Freigabe
Ausarbeitung der Patentanmeldung und Eintritt ins Paten-
tierungsverfahren:
rubitec in Zusammen-
arbeit mit Erfindern und Patentanwalt
Sie können selbst entscheiden, wie Sie weiter vorgehen

Bei Inanspruchnahme der Erfindung durch Ihren Arbeitgeber RUB, ist diese verpflichtet, eine Patentanmeldung durchzuführen und die Kosten für das Patentierungsverfahren zu tragen. Die Abwicklung der Anmeldung sowie der Verwaltung und Lizenzierung ihrer Erfindung übernimmt die rubitec für die RUB.

Die Patentanmeldung erfolgt von uns in enger Zusammenarbeit mit den Erfindern und Patentanwälten. Ein Patentanwalt formuliert mit Ihrer Unterstützung die Ansprüche des Patents. Anschließend wird die Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht. Dieses prüft, ob das beantragte Patent erteilt werden kann.